Wertpapierdepot gratis, Gratis Depot für Wertpapiere

Gratis Depot für Wertpapiere


Unter einem Wertpapierdepot wird eine Möglichkeit zur Verwahrung für alle Arten von Wertpapieren verstanden. Ein Wertpapierdepot ist in den meisten Fällen doppelt abgesichert, einerseits durch eine nummerische Depotnummer und andererseits durch eine exakte Bezeichnung. Wenn es sich ausschließlich um ein Nummerndepot handelt, kennt der Verwahrer zwar den Inhaber, dieser bleibt aber bei auftretendem Schriftverkehr anonym. Es werden die beiden folgenden Varianten von Wertpapierdepots unterschieden: das geschlossene und das offene Depot. Zu den offenen Depots gehört die Girosammelverwahrung (Kurz: GS-Verwahrung oder Sammelverwahrung) und die Streifbandverwahrung (oder Sonderverwahrung).

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Bei der Girosammelverwahrung, die heute zur gängigen Art der Verwahrung von Wertpapieren zählt, ist für jedes börsennotierte Unternehmen nur eine Aktie als Sammelurkunde in Papierform vorhanden, welche in einem Geldschrank oder Bankfach aufbewahrt wird. Der Zentralverwahrer, also das jeweilige depotführende Kreditinstitut, speichert die Angabe darüber, wer auf welchen Anteil der Sammelurkunde Anspruch hat. Der Zentralverwahrer betreibt oft in der Nähe von Börsen unterirdische Server, auf denen die entsprechenden Daten gespeichert sind. Aus Sicherheitsgründen werden genaue technische Details und Standort nicht veröffentlicht.

Der Inhaber eines Wertpapierdepots erhält einmal im Jahr einen Depotauszug, auf dem Stückzahl und Wert aller Anlagen vermerkt sind. Die Informationen über alle Wertpapierwarendepots werden für viele Kreditinstitute eines Landes bei einem Zentralverwahrer aufbewahrt. Wenn der Eigentümer von sammelverwahrten Wertpapieren wechselt, wird der Eigentümerwechsel in der Buchhaltung der Depotbank durch Umbuchung nachverfolgt. Die Streifbandverwahrung garantiert dem Hinterleger das Recht auf dieselben effektiven Stücke, die er in Verwahrung gegeben hat. Durch eine individuell gekennzeichnete Papierschleife werden die Stücke von den übrigen Beständen isoliert. Der Hinterleger muss ausdrücklich den Auftrag zur Streifbandverwahrung vertretbarer Wertpapiere erteilen. Namenspapiere beispielsweise müssen streifbandverwahrt werden, weil durch die abweichende Verwertbarkeit kein äquivalentes Miteigentum für eine Sammelverwahrung gegeben ist. Bei einem geschlossenen Depot offeriert ein Kreditinstitut nur einen ihrer Safes für die effektiven Stücke. Der Kunde selbst muss alle Verwaltungstätigkeiten übernehmen. Ein geschlossenes Depot ähnelt einem einfachen Bankschließfach.

Eine spezielle Form der Wertpapierverwahrung ist die Wertpapierrechnung (kurz: AKW-Verwahrung). Hierbei besitzt der Wertpapierbesitzer lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Rückgabe gleichartiger Wertpapiere. Diese Variante wird beispielsweise bei ausländischen Wertpapieren angewendet. Es werden die folgenden Arten von Wertpapierdepots unterschieden: Eigendepot, Fremd- Ander- oder Treuhanddepot, Pfanddepot und Sonderpfanddepot. Ein Eigendepot umfasst alle Wertpapiere aus dem Eigenhandel eines Kreditinstituts und haftet für alle Verbindlichkeiten des Kreditinstituts gegenüber dem Drittverwahrer. Ein Fremddepot beinhaltet die Wertpapiere aus Kommissionsgeschäften. Der Bestand ist im Eigentum des Kunden des Kreditinstituts. Ein Pfanddepot umfasst alle verpfändeten Wertpapiere der Kunden des Kreditinstituts. Ein Sonderpfanddepot beinhaltet die begrenzt verpfändeten Wertpapiere der Kundschaft des Kreditinstituts.

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