Rürup-Rente - Staatlich Subventionierte Altersvorsorge für Selbständige
Nach dem Alterseinkünftegesetz von Anfang 2005 gibt es die sogenannte Rürup-Rente, einen Rentenversicherungsvertrag mit Kapitaldeckung (wahlweise als konventionelle oder fondsgebundene Kapitalanlage), welche durch Steuervorteile die bessere Alternative zur klassischen Rente für Selbständige mit hoher Steuerbelastung ist.
Ein wichtiger Unterschied zur klassischen Rentenversicherung oder z.b. einer Riester-Rente besteht darin, das eine Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht beeinhaltet, d.h. die Rente kann nicht in einem Einmalbetrag ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet (d.h. monatlich ausgezahlt).
Beiträge zum Aufbau Ihrer Rürup-Rente sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben abziehbar, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Auszahlung der Rürup Rente darf nur monatlich erfolgen, nicht als Einmalbetrag
- die Rentenzahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen
- Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Rürup-Rente können nicht vererbt, beliehen, veräussert oder verkauft werden.
Wo liegen die Steuervorteile bei der Rürup-Rente ?
Der neu geschaffene Sonderausgabenabzug beträgt für Ledige 20000 Euro und für zusammenveranlagte Verheiratete 40000 Euro pro Jahr. Durch die Stufenweise Einführung der Rürup-Rente sind im Jahr 2006 62% davon steuerlich ansetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil um 2 Prozentpunkte jährlich auf 100%.
Bei Arbeitnehmern, Beamten und anderen Personen mit eigenem Rentenanspruch durch den Berufsstatus, wird dieser Betrag um einen steuerfreien oder fiktiven Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt.
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